Flugordnung der MFG-Ostalb
1. Diese Flugordnung ist eine verbindliche
Richtlinie für den Modellflugplatz der MFG-Ostalb.
2. Die Festlegungen der Aufstiegsgenehmigung sowie
aller einschlägigen Gesetze sind einzuhalten. Die Aufstiegsgenehmigung liegt
aus und kann eingesehen werden.
3. Flugzeiten
Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang,
aber
für
Flugmodellen mit Verbrennungsmotor oder Turbinenantrieb
Montag bis Samstag : 09.00 – 20.00 Uhr*
Sonn- und Feiertage 10.30-12.30 Uhr und
14.00-19.00 Uhr*,
für
Segelflugmodelle und Flugmodelle mit Elektromotor
Montag bis Samstag : 08.00 Uhr bis eine
Stunde vor Sonnenuntergang
Sonn- und Feiertage 10:30 bis 1 Stunde vor
Sonnenuntergang
* längstens bis Sonnenuntergang
An Karfreitagen ganztags
und Totengedenktagen bis 13.00 besteht für alle Modelle Flugverbot.
4. Das Fliegen auf dem Modellfluggelände ist nur für
Vereinsmitglieder mit gültiger Versicherung gestattet. Der
Versicherungsnachweis ist mitzuführen. Gastflieger tragen sich gesondert
ein. Gastflüge bedürfen ausnahmslos der Vorlage des gültigen
Versicherungsnachweises und unterliegen dem Versicherungsrecht des DMFV.
Voraussetzung für die Nutzung des Fluggeländes durch Gäste ist die
Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes.
5. Es ist ein Modellflugbuch zu führen, in dem die
zeitliche Übernahme und Aufgabe der Funktion des Flugleiters, die Vor- und
Nachnamen der Steuerer, der Beginn und das Ende von deren Teilnahme am
Flugbetrieb und die Antriebsart des / der von ihnen betriebenen Modelle(s)
(mit oder ohne Verbrennungsmotorantrieb) festzuhalten ist. Außerdem müssen
ggf. besondere Vorkommnisse (z.B. Absturz von Modellen, Verletzungen von
Personen, Beschädigung von Sachen, Flurschäden, Beschwerden von Dritten
etc.) aufgeführt werden. Die Angaben sind vom Flugleiter durch Unterschrift
zu bestätigen.
6. Flugleiter
a.) Bei Flugbetrieb von mehr als zwei im Flugbuch
eingetragenen Steuerern ist
ein Flugleiter einzusetzen.
b.) Da
sich das Modellfluggelände in unmittelbarer Nähe zu einem
Segelfluggelände befindet, ist es zur
Flugraumüberwachung immer notwendig, beim Modellsegler- Schleppbetrieb einen
Flugleiter einzusetzen.
c.) Flugleiter dürfen nur volljährige Mitglieder des
Vereins sein.
Der oder die Flugleiter werden aus der Gruppe der
anwesenden Piloten bestimmt und tragen sich gesondert im Flugbuch ein. Dabei
ist der Beginn und das Ende der Flugleitertätigkeit zu dokumentieren.
Der Flugleiter darf selbst am Flugbetrieb nicht
teilnehmen. Es können sich zwei oder mehr eingetragene Flugleiter
abwechseln. Dabei muss für jeden erkennbar sein, wer gerade Dienst tut (
Mütze, Weste oder Armbinde ). Den Anweisungen des Flugleiters ist Folge zu
leisten.
7. Zuschauer haben sich außerhalb des Fluggeländes
aufzuhalten.
8. Es versteht sich von selbst, dass jeder seinen
Müll wieder mitnimmt. Der Zustand des Fluggeländes ist schließlich die
Visitenkarte des Vereins.
9. Probeläufe von Modellen mit Verbrennungsmotor
haben nördlich bzw. südlich am Ende
des Vorbereitungsraumes außerhalb der Tische
zu erfolgen.
10. Das Fluggelände besitzt eine Aufstiegserlaubnis
bis 25 kg. Modelle mit einem höheren Abfluggewicht haben prinzipiell keine
Starterlaubnis.
11. Die vorgeschriebene Start- und Landerichtung ist
einzuhalten (Süd bzw. Nord). Die Hauptflugrichtung ist parallel zum Wald.
Das Sicherheitsnetz ist die westliche Fluggrenze. Vorbereitungsraum und
Zuschauerraum dürfen auf keinen Fall überflogen werden.
12. Die Piloten sollen hinter der westlichen
Fluggrenze in Richtung Zuschauerraum so zusammen stehen, dass sie sich
gegenseitig über unvorhergesehene Fluglagen informieren können.
13. Abgestellte Modelle dürfen sich nicht auf dem
Flugfeld befinden.
14. Weiter Grundregeln für den Flugbetrieb
- Der Start der Modelle hat unverzüglich zu
erfolgen, um die Landung von in der Luft befindlichen Modellen nicht zu
erschweren. Startvorbereitungsarbeiten auf dem Flugfeld sind auf ein Minimum
zu beschränken. Vor dem Start hat sich jeder Pilot davon zu überzeugen, dass
sich auf der Startbahn kein Hindernis befindet.
- Die Landung eines Modells ist vom Piloten deutlich
anzusagen. Bei der Landung haben Seglermodelle ohne Antrieb Vorrang,
Motormodelle und Schleppmaschinen haben ggf. eine Warteschleife zu drehen.
Motorausfälle und leere Akkus bei Elektromodellen sind deutlich anzuzeigen.
Danach haben diese Modelle bei der Landung Priorität.
- Gelandete Modelle haben unverzüglich die Landebahn
zu räumen. Erfolgt die Bergung des Modells durch den Piloten selbst, hat der
Pilot vor der Bergung diese bei den fliegenden Piloten anzuzeigen. Das
gleiche gilt u.U. für das Ende der Bergung.
- Der bemannte Flugbetrieb hat immer Vorrang
gegenüber Flugmodellen. Das Modellflugzeug darf manntragende Modelle weder
behindern noch gefährden. Entsprechend der Situation ist durch den Piloten
des Modellflugzeuges entweder auszuweichen oder die Flugposition
beizubehalten. In keinem Fall dürfen großräumige, nicht berechenbare
Flugmanöver eingeleitet werden.
15. Die maximale Flughöhe von 2.500 ft - 762 m darf
nicht überschritten, der Flugsektor von 300 m Halbkreis in östlicher
Richtung nicht verlassen werden.
16. Flugverbote
* Über dem Vorbereitungs- und Zuschauerraum sowie
auf der PKW Abstellfläche
* Außerhalb des Flugsektors
* Soweit sich auf den Feldern innerhalb des
ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten über diesen Feldern
* Bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf den
Grundstücken innerhalb des Flugsektors innerhalb eines Abstandes von 100
Metern von der Betriebsfläche in Start- und Landerichtung und 50 Metern von
der seitlichen Begrenzung der Betriebsfläche.
* Auf den Start- und Landeflächen unbefugte Personen
oder bewegliche Hindernisse
* Auf den Feldwegen, im Ab- oder Anflugbereich Personen oder Fahrzeuge befinden
17. Lärmschutz
Gestattet ist der Flugbetrieb mit
Verbrennungsmotoren bis max. 25 kg Gesamtmasse, die beim Einsatz eines
Modellflugzeuges 82 db(A)/25 m nicht überschreiten,
beim Einsatz eines zweiten Modellflugzeuges 81 db(A)/25
m nicht überschreiten und beim Einsatz eines dritten Modellflugzeuges 79 db(A)/25
m nicht überschreiten,
sowie turbinengetriebene Flugmodelle mit
Verbrennungsmotor bis maximal 25 kg Gesamtmasse, die einen Schallpegel von
95 db(A)/25m nicht
überschreiten.
Flugmodelle mit Raketenantrieb sind nicht zulässig.
18. Bei Flugbetrieb ist das Sicherheitsnetz
zuzuziehen.
19. Bei Außenlandungen sollte so wenig wie möglich
Schaden angerichtet werden. Außenlandungen sind in jedem Fall zu
dokumentieren
Elchingen, 12. Juni 2015
1. Vorstand Angelika Möbius
2. Vorstand Helmut Hammer
Anlage Flugleiter - Tagesbericht
Hinweise zur Nutzung :
1. Für jeden Flugtag ist ein gesondertes Blatt auszufüllen.
2. In den Fällen, in denen nach Punkt 4 der Flugordnung ein Flugleiter notwendig ist, ist dieser im Tagesbericht zu vermerken. Es ist möglich, dass sich zwei oder mehr Flugleiter eintragen. In diesem Fall ist durch ein äußeres Kennzeichen ( Weste, Mütze oder Armbinde ) für jeden Platznutzer deutlich zu machen, wer gerade Dienst hat. Dieser nimmt nicht am aktiven Flugbetrieb teil !
3. Für den Fall, dass ein eingetragener Flugleiter seinen Dienst beendet, ist entweder ein neuer zu benennen und einzutragen oder es besteht Flugverbot für alle Modelle.
4. Alle besonderen Vorkommnisse ( Außenlandungen, Abstürze, Sach- und Personenschäden ) sind im Tagesbericht einzutragen. Bei Sach- und Personenschaden sind die Zeugen zu benennen und diese sollten mit unterschreiben.
5. Bei leichten Personenschäden ist der Vorstand, bei schwereren Personenschäden zusätzlich zum Rettungsdienst der Vorstand, die Polizei und der Anwalt des DMFV zu benachrichtigen.
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