Flugordnung der MFG-Ostalb

 

 

1. Diese Flugordnung ist eine verbindliche Richtlinie für den Modellflugplatz der MFG-Ostalb.

2. Die Festlegungen der Aufstiegsgenehmigung sowie aller einschlägigen Gesetze sind einzuhalten. Die Aufstiegsgenehmigung liegt aus und kann eingesehen werden.

3. Flugzeiten

 

Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang,

      aber

      für  Flugmodellen mit Verbrennungsmotor oder Turbinenantrieb

      Montag bis Samstag : 09.00 – 20.00 Uhr*

      Sonn- und Feiertage 10.30-12.30 Uhr und 14.00-19.00 Uhr*,

 

      für  Segelflugmodelle und Flugmodelle mit Elektromotor

      Montag bis Samstag : 08.00 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang

      Sonn- und Feiertage 10:30 bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang

 

      * längstens bis Sonnenuntergang

 

An Karfreitagen ganztags und Totengedenktagen bis 13.00 besteht für alle Modelle Flugverbot.

 

4. Das Fliegen auf dem Modellfluggelände ist nur für Vereinsmitglieder mit gültiger Versicherung gestattet. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen. Gastflieger tragen sich gesondert ein. Gastflüge bedürfen ausnahmslos der Vorlage des gültigen Versicherungsnachweises und unterliegen dem Versicherungsrecht des DMFV. Voraussetzung für die Nutzung des Fluggeländes durch Gäste ist die Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes.

5. Es ist ein Modellflugbuch zu führen, in dem die zeitliche Übernahme und Aufgabe der Funktion des Flugleiters, die Vor- und Nachnamen der Steuerer, der Beginn und das Ende von deren Teilnahme am Flugbetrieb und die Antriebsart des / der von ihnen betriebenen Modelle(s) (mit oder ohne Verbrennungsmotorantrieb) festzuhalten ist. Außerdem müssen ggf. besondere Vorkommnisse (z.B. Absturz von Modellen, Verletzungen von Personen, Beschädigung von Sachen, Flurschäden, Beschwerden von Dritten etc.) aufgeführt werden. Die Angaben sind vom Flugleiter durch Unterschrift zu bestätigen.

6. Flugleiter

a.) Bei Flugbetrieb von mehr als zwei im Flugbuch eingetragenen Steuerern ist

ein Flugleiter einzusetzen.

b.)   Da sich das Modellfluggelände in unmittelbarer Nähe zu einem

Segelfluggelände befindet, ist es zur Flugraumüberwachung immer notwendig, beim Modellsegler- Schleppbetrieb einen Flugleiter einzusetzen.

c.) Flugleiter dürfen nur volljährige Mitglieder des Vereins sein.

Der oder die Flugleiter werden aus der Gruppe der anwesenden Piloten bestimmt und tragen sich gesondert im Flugbuch ein. Dabei ist der Beginn und das Ende der Flugleitertätigkeit zu dokumentieren.

Der Flugleiter darf selbst am Flugbetrieb nicht teilnehmen. Es können sich zwei oder mehr eingetragene Flugleiter abwechseln. Dabei muss für jeden erkennbar sein, wer gerade Dienst tut ( Mütze, Weste oder Armbinde ). Den Anweisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten.

7. Zuschauer haben sich außerhalb des Fluggeländes aufzuhalten.

8. Es versteht sich von selbst, dass jeder seinen Müll wieder mitnimmt. Der Zustand des Fluggeländes ist schließlich die Visitenkarte des Vereins.

9. Probeläufe von Modellen mit Verbrennungsmotor haben nördlich bzw. südlich am Ende  des Vorbereitungsraumes außerhalb der Tische  zu erfolgen.

10. Das Fluggelände besitzt eine Aufstiegserlaubnis bis 25 kg. Modelle mit einem höheren Abfluggewicht haben prinzipiell keine Starterlaubnis.

11. Die vorgeschriebene Start- und Landerichtung ist einzuhalten (Süd bzw. Nord). Die Hauptflugrichtung ist parallel zum Wald. Das Sicherheitsnetz ist die westliche Fluggrenze. Vorbereitungsraum und Zuschauerraum dürfen auf keinen Fall überflogen werden.

12. Die Piloten sollen hinter der westlichen Fluggrenze in Richtung Zuschauerraum so zusammen stehen, dass sie sich gegenseitig über unvorhergesehene Fluglagen informieren können.

13. Abgestellte Modelle dürfen sich nicht auf dem Flugfeld befinden.

14. Weiter Grundregeln für den Flugbetrieb

- Der Start der Modelle hat unverzüglich zu erfolgen, um die Landung von in der Luft befindlichen Modellen nicht zu erschweren. Startvorbereitungsarbeiten auf dem Flugfeld sind auf ein Minimum zu beschränken. Vor dem Start hat sich jeder Pilot davon zu überzeugen, dass sich auf der Startbahn kein Hindernis befindet.

- Die Landung eines Modells ist vom Piloten deutlich anzusagen. Bei der Landung haben Seglermodelle ohne Antrieb Vorrang, Motormodelle und Schleppmaschinen haben ggf. eine Warteschleife zu drehen. Motorausfälle und leere Akkus bei Elektromodellen sind deutlich anzuzeigen. Danach haben diese Modelle bei der Landung Priorität.

- Gelandete Modelle haben unverzüglich die Landebahn zu räumen. Erfolgt die Bergung des Modells durch den Piloten selbst, hat der Pilot vor der Bergung diese bei den fliegenden Piloten anzuzeigen. Das gleiche gilt u.U. für das Ende der Bergung.

- Der bemannte Flugbetrieb hat immer Vorrang gegenüber Flugmodellen. Das Modellflugzeug darf manntragende Modelle weder behindern noch gefährden. Entsprechend der Situation ist durch den Piloten des Modellflugzeuges entweder auszuweichen oder die Flugposition beizubehalten. In keinem Fall dürfen großräumige, nicht berechenbare Flugmanöver eingeleitet werden.

15. Die maximale Flughöhe von 2.500 ft - 762 m darf nicht überschritten, der Flugsektor von 300 m Halbkreis in östlicher Richtung nicht verlassen werden.

16. Flugverbote

* Über dem Vorbereitungs- und Zuschauerraum sowie auf der PKW Abstellfläche

* Außerhalb des Flugsektors

* Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten über diesen Feldern

* Bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf den Grundstücken innerhalb des Flugsektors innerhalb eines Abstandes von 100 Metern von der Betriebsfläche in Start- und Landerichtung und 50 Metern von der seitlichen Begrenzung der Betriebsfläche.

 Start- und Landeverbot, soweit sich

* Auf den Start- und Landeflächen unbefugte Personen oder bewegliche Hindernisse

* Auf den Feldwegen, im Ab- oder Anflugbereich Personen oder Fahrzeuge befinden

 

17. Lärmschutz

Gestattet ist der Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren bis max. 25 kg Gesamtmasse, die beim Einsatz eines Modellflugzeuges 82 db(A)/25 m nicht überschreiten,

beim Einsatz eines zweiten Modellflugzeuges 81 db(A)/25 m nicht überschreiten und beim Einsatz eines dritten Modellflugzeuges 79 db(A)/25 m nicht überschreiten,

sowie turbinengetriebene Flugmodelle mit Verbrennungsmotor bis maximal 25 kg Gesamtmasse, die einen Schallpegel von 95 db(A)/25m  nicht überschreiten.

Flugmodelle mit Raketenantrieb sind nicht zulässig.

18. Bei Flugbetrieb ist das Sicherheitsnetz zuzuziehen.

19. Bei Außenlandungen sollte so wenig wie möglich Schaden angerichtet werden. Außenlandungen sind in jedem Fall zu dokumentieren

 

 

 

Elchingen, 12. Juni 2015

 

 

 

 

1. Vorstand Angelika Möbius        2. Vorstand Helmut Hammer

 

 

 

 

 

Anlage     Flugleiter - Tagesbericht

Hinweise zur Nutzung :

1.    Für jeden Flugtag ist ein gesondertes Blatt auszufüllen.

2.    In den Fällen, in denen nach Punkt 4 der Flugordnung ein Flugleiter notwendig ist, ist dieser im Tagesbericht zu vermerken. Es ist möglich, dass sich zwei oder mehr Flugleiter eintragen. In diesem Fall ist durch ein äußeres Kennzeichen ( Weste, Mütze oder Armbinde ) für jeden Platznutzer deutlich zu machen, wer gerade Dienst hat. Dieser nimmt nicht am aktiven Flugbetrieb teil !

3.    Für den Fall, dass ein eingetragener Flugleiter seinen Dienst beendet, ist entweder ein neuer zu benennen und einzutragen oder es besteht Flugverbot für alle Modelle.

4.   Alle besonderen Vorkommnisse ( Außenlandungen, Abstürze, Sach- und Personenschäden ) sind im Tagesbericht einzutragen. Bei Sach- und Personenschaden sind die Zeugen zu benennen und diese sollten mit unterschreiben.

5.   Bei leichten Personenschäden ist der Vorstand, bei schwereren Personenschäden zusätzlich zum Rettungsdienst der Vorstand, die Polizei und der Anwalt des DMFV zu benachrichtigen.