Die nachfolgende geänderte Flugordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie behält ihre Gültigkeit bis zur Änderung der Aufstiegsgenehmigung und der damit verbundenen Anpassung der Flugordnung.

Zusätzlich gelten ab sofort entsprechend Punkt 1 der Flugordnung die Anpassungen an die Aufstiegsgenehmigung vom 18.5.2015, die vom RP Stuttgart erlassen wurden. Ihr findet diese auf der internen Mitgliederseite.

Alle Mitglieder, die bisher die Kenntnisnahme nicht durch Ihre Unterschrift bestätigt haben, werden gebeten, dies in der Liste im Flugbuch zu tun, ansonsten kann eine Starterlaubnis nicht erfolgen.


Flugordnung der MFG-Ostalb

  

Diese Flugordnung ist eine verbindliche Richtlinie für den Modellflugplatz der MFG-Ostalb.

 

1.     Die Festlegungen der Aufstiegsgenehmigung sowie aller einschlägigen Gesetze sind einzuhalten. Die Aufstiegsgenehmigung liegt aus und kann eingesehen werden.

 

2.     Das Fliegen auf dem Modellfluggelände ist nur für Vereinsmitglieder mit gültiger Versicherung gestattet. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen. Gastflieger tragen sich gesondert ein. Gastflüge bedürfen ausnahmslos der Vorlage des gültigen Versicherungsnachweises und unterliegen dem Versicherungsrecht des DMFV. Voraussetzung für die Nutzung des Fluggeländes durch Gäste ist die Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes.

 

3.     Jeder Pilot hat sich vor der Senderinbetriebnahme im Flugbuch einzutragen. Dabei sind Modelle mit einem Abfluggewicht > 5 kg gesondert auszuweisen. Alle Unregelmäßigkeiten sind im Flugbuch festzuhalten.

 

4.       Für den Fall, dass mehr als zwei aktive Piloten am Flugbetrieb teilnehmen, ist ein Flugleiter einzusetzen, anderenfalls besteht ein Startverbot aller Modelle.

 

Der Flugleiter darf selbst am Flugbetrieb nicht teilnehmen. Es können sich zwei eingetragene Flugleiter abwechseln. Dabei muss für jeden erkennbar sein, wer gerade Dienst tut ( Mütze, Weste oder Armbinde )

 

5.        Zuschauer haben sich außerhalb des Fluggeländes aufzuhalten.

6.        Es versteht sich von selbst, dass jeder seinen Müll wieder mitnimmt. Der Zustand des Fluggeländes ist schließlich die Visitenkarte des Vereins.

  

7.        Probeläufe von Modellen mit Verbrennungsmotor haben außerhalb des Vorbereitungsraumes zu erfolgen.

 

8.           Das Fluggelände besitzt eine Aufstiegserlaubnis bis 25 kg. Modelle mit einem höheren Abfluggewicht haben prinzipiell keine Starterlaubnis.

 

9.        Die vorgeschriebene Start- und Landerichtung ist einzuhalten (Süd bzw. Nord). Die Hauptflugrichtung ist parallel zum Wald. Das Sicherheitsnetz ist die westliche Fluggrenze. Vorbereitungsraum und Zuschauerraum dürfen auf keinen Fall überflogen werden.

 

10.       Die Piloten sollen hinter der westlichen Fluggrenze in Richtung Zuschauerraum so zusammen stehen, dass sie sich gegenseitig über unvorhergesehene Fluglagen informieren können.

Abgestellte Modelle dürfen sich nicht auf dem Flugfeld befinden.

 

11.     Das Überfliegen der Landebahn ist für Modelle mit einer Abflugmasse, die mehr als 5 kg beträgt, nur zum Zweck des Startes und der Landung gestattet. Sie haben für alle Modelle mit der minimal möglichen Geschwindigkeit zu erfolgen.

 

12.       Weiter Grundregeln für den Flugbetrieb

Der Start der Modelle hat unverzüglich zu erfolgen, um die Landung von in der Luft befindlichen Modellen nicht zu erschweren. Startvorbereitungsarbeiten auf dem Flugfeld sind auf ein Minimum zu beschränken. Vor dem Start hat sich jeder Pilot davon zu überzeugen, dass sich auf der Startbahn kein Hindernis befindet.

 

Die Landung eines Modells ist vom Piloten deutlich anzusagen. Bei der Landung haben Seglermodelle ohne Antrieb Vorrang, Motormodelle und Schleppmaschinen haben ggf. eine Warteschleife zu drehen. Motorausfälle und leere Akkus bei Elektromodellen sind deutlich anzuzeigen. Danach haben diese Modelle bei der Landung Priorität.

 

Gelandete Modelle haben unverzüglich die Landebahn zu räumen. Erfolgt die Bergung des Modells durch den Piloten selbst, hat der Pilot vor der Bergung diese bei den fliegenden Piloten anzuzeigen. Das gleiche gilt u.U. für das Ende der Bergung.

 

Der bemannte Flugbetrieb hat immer Vorrang gegenüber Flugmodellen. Das Modellflugzeug darf manntragende Modelle weder behindern noch gefährden. Entsprechend der Situation ist durch den Piloten des Modellflugzeuges entweder auszuweichen oder die Flugposition beizubehalten. In keinem Fall dürfen großräumige, nicht brechenbare Flugmanöver eingeleitet werden.

 

Die maximale Flughöhe von 2.500 ft - 762 m darf nicht überschritten, der Flugsektor von 300 m Halbkreis in östlicher Richtung nicht überflogen werden.

 

13.        Den Anweisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten.

 

14   Bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf den angrenzenden Grundstücken  ist der Flugbetrieb für Modelle einzustellen.

 

 

15.      Beim Flugbetrieb ist das Sicherheitsnetz zuzuziehen.

 

16.        Bei Außenlandungen sollte so wenig wie möglich Schaden angerichtet werden. Außenlandungen sind in jedem Fall zu dokumentieren

 

 

 

Elchingen, 10.April 2015

 

  

1. Vorstand Angelika Möbius                   2. Vorstand Helmut Hammer

 

Anlage     Flugleiter - Tagesbericht

Hinweise zur Nutzung :

1.    Für jeden Flugtag ist ein gesondertes Blatt auszufüllen.

2.    In den Fällen, in denen nach Punkt 4 der Flugordnung ein Flugleiter notwendig ist, ist dieser im Tagesbericht zu vermerken. Es ist möglich, dass sich zwei oder mehr Flugleiter eintragen. In diesem Fall ist durch ein äußeres Kennzeichen ( Weste, Mütze oder Armbinde ) für jeden Platznutzer deutlich zu machen, wer gerade Dienst hat. Dieser nimmt nicht am aktiven Flugbetrieb teil !

3.    Für den Fall, dass ein eingetragener Flugleiter seinen Dienst beendet, ist entweder ein neuer zu benennen und einzutragen oder es besteht Flugverbot für alle Modelle.

4.   Alle besonderen Vorkommnisse ( Außenlandungen, Abstürze, Sach- und Personenschäden ) sind im Tagesbericht einzutragen. Bei Sach- und Personenschaden sind die Zeugen zu benennen und diese sollten mit unterschreiben.

5.   Bei leichten Personenschäden ist der Vorstand, bei schwereren Personenschäden zusätzlich zum Rettungsdienst der Vorstand, die Polizei und der Anwalt des DMFV zu benachrichtigen.

Tagebuch1
Tagebuch2