
Diese Flugordnung ist eine verbindliche Richtlinie
für den Modellflugplatz der MFG-Ostalb.
1.
Die Festlegungen
der Aufstiegsgenehmigung sowie aller einschlägigen Gesetze sind einzuhalten.
Die Aufstiegsgenehmigung liegt aus und kann eingesehen werden.
2.
Das Fliegen auf dem
Modellfluggelände ist nur für Vereinsmitglieder mit gültiger Versicherung
gestattet. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen. Gastflieger tragen
sich gesondert ein. Gastflüge bedürfen ausnahmslos der Vorlage des gültigen
Versicherungsnachweises und unterliegen dem Versicherungsrecht des DMFV.
Voraussetzung für die Nutzung des Fluggeländes durch Gäste ist die
Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes.
3.
Jeder Pilot hat
sich vor der Senderinbetriebnahme im Flugbuch einzutragen. Dabei sind
Modelle mit einem Abfluggewicht > 5 kg gesondert auszuweisen. Alle
Unregelmäßigkeiten sind im Flugbuch festzuhalten.
4. Für den Fall, dass mehr als zwei aktive Piloten am Flugbetrieb teilnehmen, ist ein Flugleiter einzusetzen, anderenfalls besteht ein Startverbot aller Modelle.
Der Flugleiter darf
selbst am Flugbetrieb nicht teilnehmen. Es können sich zwei eingetragene
Flugleiter abwechseln. Dabei muss für jeden erkennbar sein, wer gerade
Dienst tut ( Mütze, Weste oder Armbinde )
5.
Zuschauer haben
sich außerhalb des Fluggeländes aufzuhalten.
7.
Probeläufe von
Modellen mit Verbrennungsmotor haben außerhalb des Vorbereitungsraumes zu
erfolgen.
8.
Das Fluggelände
besitzt eine Aufstiegserlaubnis bis 25 kg. Modelle mit einem höheren
Abfluggewicht haben prinzipiell keine Starterlaubnis.
9.
Die vorgeschriebene
Start- und Landerichtung ist einzuhalten (Süd bzw. Nord). Die
Hauptflugrichtung ist parallel zum Wald. Das Sicherheitsnetz ist die
westliche Fluggrenze. Vorbereitungsraum und Zuschauerraum dürfen auf keinen
Fall überflogen werden.
10.
Die Piloten sollen hinter der westlichen Fluggrenze in Richtung
Zuschauerraum so zusammen stehen, dass sie sich gegenseitig über
unvorhergesehene Fluglagen informieren können.
Abgestellte Modelle
dürfen sich nicht auf dem Flugfeld befinden.
11. Das Überfliegen der Landebahn ist für Modelle mit einer Abflugmasse, die
mehr als 5 kg beträgt, nur zum Zweck des Startes und der Landung gestattet.
Sie haben für alle Modelle mit der minimal möglichen Geschwindigkeit zu
erfolgen.
12. Weiter Grundregeln für den Flugbetrieb
Der Start der
Modelle hat unverzüglich zu erfolgen, um die Landung von in der Luft
befindlichen Modellen nicht zu erschweren. Startvorbereitungsarbeiten auf
dem Flugfeld sind auf ein Minimum zu beschränken. Vor dem Start hat sich
jeder Pilot davon zu überzeugen, dass sich auf der Startbahn kein Hindernis
befindet.
Die Landung eines
Modells ist vom Piloten deutlich anzusagen. Bei der Landung haben
Seglermodelle ohne Antrieb Vorrang, Motormodelle und Schleppmaschinen haben
ggf. eine Warteschleife zu drehen. Motorausfälle und leere Akkus bei
Elektromodellen sind deutlich anzuzeigen. Danach haben diese Modelle bei der
Landung Priorität.
Gelandete Modelle
haben unverzüglich die Landebahn zu räumen. Erfolgt die Bergung des Modells
durch den Piloten selbst, hat der Pilot vor der Bergung diese bei den
fliegenden Piloten anzuzeigen. Das gleiche gilt u.U. für das Ende der
Bergung.
Der bemannte Flugbetrieb hat immer Vorrang gegenüber Flugmodellen. Das Modellflugzeug darf manntragende Modelle weder behindern noch gefährden. Entsprechend der Situation ist durch den Piloten des Modellflugzeuges entweder auszuweichen oder die Flugposition beizubehalten. In keinem Fall dürfen großräumige, nicht brechenbare Flugmanöver eingeleitet werden.
Die maximale
Flughöhe von 2.500 ft - 762 m darf nicht überschritten, der Flugsektor von
300 m Halbkreis in östlicher Richtung nicht überflogen werden.
13.
Den Anweisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten.
14
Bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf den angrenzenden Grundstücken
ist der Flugbetrieb für Modelle einzustellen.
15. Beim Flugbetrieb ist das Sicherheitsnetz zuzuziehen.
16.
Bei Außenlandungen sollte so wenig wie möglich Schaden angerichtet
werden. Außenlandungen sind in jedem Fall zu dokumentieren
Elchingen, 10.April 2015
1. Vorstand Angelika Möbius
2. Vorstand Helmut Hammer
Anlage Flugleiter - Tagesbericht
Hinweise zur Nutzung :
1. Für jeden Flugtag ist ein gesondertes Blatt auszufüllen.
2. In den Fällen, in denen nach Punkt 4 der Flugordnung ein Flugleiter notwendig ist, ist dieser im Tagesbericht zu vermerken. Es ist möglich, dass sich zwei oder mehr Flugleiter eintragen. In diesem Fall ist durch ein äußeres Kennzeichen ( Weste, Mütze oder Armbinde ) für jeden Platznutzer deutlich zu machen, wer gerade Dienst hat. Dieser nimmt nicht am aktiven Flugbetrieb teil !
3. Für den Fall, dass ein eingetragener Flugleiter seinen Dienst beendet, ist entweder ein neuer zu benennen und einzutragen oder es besteht Flugverbot für alle Modelle.
4. Alle besonderen Vorkommnisse ( Außenlandungen, Abstürze, Sach- und Personenschäden ) sind im Tagesbericht einzutragen. Bei Sach- und Personenschaden sind die Zeugen zu benennen und diese sollten mit unterschreiben.
5. Bei leichten Personenschäden ist der Vorstand, bei schwereren Personenschäden zusätzlich zum Rettungsdienst der Vorstand, die Polizei und der Anwalt des DMFV zu benachrichtigen.
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